1. Vorlage des Entschuldigungsformulares

Für versäumte Schultage legt die Schülerin/der Schüler unverzüglich (binnen 3 Tagen nach Rückkehr in die Schule) schriftlich und unaufgefordert eine Entschuldigung vor (s. Entschuldigungsformular der Schule) bzw. ab dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung (Abgabe beim Klassenlehrer, per Post oder im Sekretariat). Die ärztliche Bescheinigung darf nicht nachträglich ausgestellt worden sein.

Die Schülerin/Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtstoff bzw. die versäumten Praktikumstage eigenverantwortlich nachzuarbeiten.

Verspätet eingereichte Entschuldigungen gelten als „nicht eingereicht“, das bedeutet, dass die versäumten Unterrichtsstunden als „unentschuldigt“ in die Leistungsbewertung eingehen.

2. Erkrankung bei Klassenarbeiten

Fehlt eine Schülerin/ein Schüler bei Klassenarbeiten, legt er innerhalb von 3 Tagen nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme an der Klassenarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Dieses Attest darf nicht nachträglich ausgestellt worden sein.

Erfolgt die Vorlage des Attestes, darf die versäumte Klassenarbeit an einem von der Schule vorgegebenen Termin nachgeschrieben werden.

Erfolgt die entsprechende Vorlage des Attestes nicht, kann die Klassenarbeit nicht nachgeschrieben werden und wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Versäumte Klassenarbeiten sind gesondert auf dem Entschuldigungsformular einzutragen.