Wir als BBS-Thuine möchten Sie, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, über das folgende Bildungspaket informieren:

Bildungspaket - Was ist das?

  • Es fördert und unterstützt Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben.
  • Es ist für bedürftige Schülerinnen und Schüler, denn ihr habt einen (Rechts)-Anspruch aufs Mitmachen – das heißt: bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Wer kann Unterstützung erhalten?

Es werden Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahren aus Familien unterstützt, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Kinderzuschlag (gemeint ist hier nicht das Kindergeld) nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
  • Wohngeld

beziehen.

Bei diesen Dingen bekommen Sie und ihr Unterstützung:

1. Mittagessen in der Schule

Das Mittagessen in der Schule kann finanziell bezuschusst werden, d.h. die Schüler und Schülerinnen müssen 1 € selber pro Mittagessen bezahlen, der Rest kann auf Antrag übernommen werden. Erstattet wird ein monatlicher Pauschalbetrag.

2. Vereine (Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten) bis 18. Lebensjahr

Durch einen Nachweis, dass der Schüler oder die Schülerinnen in einem Verein ist oder an Kursen teilgenommen hat, kann monatlich 10 € bezuschusst werden.
Das monatliche Budget von 10 € kann auch für teurere Freizeitaktivitäten angespart werden.
z.B. Zeltlager, Teilnahme an künstlerischen Kursen wie Musikunterricht, Teilnahme an Vereinen wie Fußballverein

3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Auf Antrag können Schulausflüge und Klassenfahrten bezuschusst werden.

4. Lernförderung

  • erhalten Schülerinnen und Schüler, um schulische Angebote zu ergänzen,
  • sie muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um wesentliche Lernziele zu erreichen.
  • benötigt wird eine Bedarfsbescheinigung von Lehrerin oder Lehrer und ein Beleg über eine erfolgte Lernförderung.

5. Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:

  • für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 70 €
  • für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 30 €

6. Schulbeförderung

für Schüler und Schülerinnen der

  • 11./12. Schuljahrgänge der Gymnasien,
  • berufsbildende Schulen mit Ausnahme der Berufseinstiegsschule, erste Klasse der Berufsfachschulen, soweit diese von den Schüler/-innen ohne Sek.-I-Abschluss (Realschule) besucht wird.

Übernommen werden nur die Kosten für die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges, soweit diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad unter zumutbaren Bedingungen erreicht werden können. Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Emsland sieht dafür eine Entfernung von 5,5 km vor.

An wen müssen wir uns wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, d. h. sie liegt

  • bei einer Hilfebedürftigkeit nach SGB II beim örtlichen Jobcenter
  • bei einer Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder -hilfe beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt – in der Regel das örtliche Jobcenter
  • bei Erhalt eines Kinderzuschlag oder von Wohngeld beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt

Unsere Sozialpädagogin, Jacqueline Coenen, unterstützt Sie und euch gerne; jeden Montag zwischen 9.30 Uhr und 14 Uhr, Raum 1.13, oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.